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Schulzeitverkürzung 2004 - Position der Landesschülervertretung Bayern

Die LSV Bayern, Landesvereinigung der bayerischen Bezirksschülersprecher e.V. lehnt die flächendeckende Einführung des achtjährigen Gymnasiums in Bayern zum Schuljahr 2004/2005 unter den derzeit von der bayerischen Staatsregierung propagierten Eckpunkten generell ab.

Wir fordern, mit der Einführung des verkürzten Gymnasiums nicht unnötig Ressourcen zu verschwenden, sondern diese in sinnvolle und dringend benötigte Reformen des bayerischen Schulsystems und der bayerischen Schulstruktur im Ganzen zu investieren. Wir fordern in alle weiteren Planungen einbezogen zu werden und die Berücksichtigung unserer Interessen und Vorschläge.

Die zum jetzigen Zeitpunkt bekannten Bedingungen, unter denen die gymnasiale Schulzeit verkürzt werden soll, zeichnen für uns ein Bild eines überstürzten und konzeptlosen Vorgehens der bayerischen Staatsregierung. Das Aufoktroyieren von „Reformen“ ohne Rücksprache oder Diskussion mit den Beteiligten und Betroffenen stehen im klaren Missklang mit unserem Verständnis von Demokratie. Die Tatsache, dass die Einführung bereits zum nächsten Schuljahr erfolgen soll und offensichtlich ohne eine ausreichende, konstruktive Kürzung des Lerninhalts vorgenommen werden soll, bereitet uns große Sorgen: Die Folgen dieses verkürzten gymnasiums wären ein deutlich gesteigerter Leistungsdruck für die Schülerinnen und Schüler und kaum absehbare Auswirkungen auf das außerunterrichtliche und außerschulische Engagement von Schülerinnen und Schülern als auch von den Lehrerinnen und Lehrern.

Der nicht zu Ende geführte Schulversuch „Das achtjährige Gymnasium in Bayern“ bestätigt unsere Befürchtungen: Die bereits am neunjährigen Gymnasium fehlende individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern wird am verkürzten Gymnasium erst recht nicht möglich sein - die vom Staatsministerium hochgelobten Intensivierungsstunden, die individuelle Förderung für leistungsschwächere und leistungsstärkere Schülerinnen und Schülern ermöglichen sollen, erfüllen diesen Anspruch nur auf dem Papier. „Individuelle Förderung“ bedeutet auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler einzugehen und sie nicht auf andere Schularten abzuschieben, wie es in unserem jetzigen, gegliederten Auslesesystem vorgesehen ist. Diese zusätzlichen Schulstunden mussten in den Versuchsklassen in der Regel dazu genutzt werden, den regulären Unterrichtsstoff zu vermitteln. Einzelne Stunden am Nachmittag haben nichts mit individueller Förderung zu tun; individuelle Förderung muss unabdingbarer Bestandteil und höchste Priorität des Unterrichts sein.

 

Die Einführung des verkürzten Gymnasiums würde zudem die Durchlässigkeit des bayerischen Schulsystems noch weiter verringern. Will eine Schülerin oder ein Schüler nach der mittleren Reife mittels einer Übergangsklasse auf das dann  verkürzte Gymnasium übertreten, sieht sie oder er sich einer Stofffülle gegenübergestellt, die kaum noch zu bewältigen ist.

Die Landesschülervertretung Bayern stellt sich keinesfalls gegen eine in Bayern dringend benötigte, umfassende Schulreform. Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit aus Gründen der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit ist jedoch kontraproduktiv und nicht nachvollziehbar. Schulische Bildung darf sich in keinem Fall an wirtschaftlichen Interessen orientieren - stattdessen muss sie zu jeder Zeit das alleinige Ziel haben, Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zu geben eine Persönlichkeit zu entwickeln, sie gemäß ihren Interessen und individuellen Fähigkeiten bestmöglich auf das Leben vorzubereiten und eben nicht perfekte Menschen für das Arbeitsleben in einer von Leistung bestimmten Gesellschaft hervorzubringen.

Schule muss Spaß machen und Lebensraum für Schülerinnen und Schüler sein - durch Nachmittagsunterricht und erhöhten Leistungsdruck würde dieser Soll-Zustand in eine immer tiefer werdende Diskrepanz zum Ist-Zustand fallen, da für außerunterrichtliche Aktivitäten, wie Arbeitskreise, Orchester oder SMV-Arbeit kaum Zeit bleiben würde. Schule würde immer mehr zur reinen „Paukanstalt“ und damit zu einer noch größeren Belastung für die Schülerinnen und Schüler.

Einstimmmig verabschiedet von der Mitgliederversammlung vom 16.01. - 18.01.2004.

 

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